Wer nach Neubau punta prima sucht, findet einen überschaubaren, aber aktiven Markt: veritySpain bewertet die beiden analysierten Projekte im Durchschnitt mit 7,8/10, bei Angebotspreisen von €305.000 bis €409.000. Diese Preisspanne spiegelt die Lage an der südlichen Costa Blanca wider, wo die Infrastruktur von Orihuela Costa und die Nähe zum Flughafen Alicante–Elche kleineren Fertenorten wie Punta Prima gegenüber abgelegeneren Alternativen einen echten Komfortvorteil verschaffen. Das Kaufverfahren für internationale Erwerber folgt einem etablierten Rechtsrahmen. Wer jede Phase und die damit verbundenen Kosten versteht, kann den Cashflow präzise planen, bevor irgendetwas unterzeichnet wird.
Reservierung, NIE und Vorvertrag
Die meisten Bauträger im Gebiet Orihuela Costa verlangen eine Reservierungsgebühr, in der Regel zwischen €3.000 und €6.000, um eine Einheit vom Markt zu nehmen, während Anwälte die Due Diligence durchführen. Dieser Betrag ist gesetzlich nicht festgelegt; verhandeln Sie ihn schriftlich. Vor oder gleichzeitig mit diesem Schritt muss jeder ausländische Käufer eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) bei einem spanischen Konsulat oder einer Comisaría de Policía in Spanien beantragen. Ohne NIE kann kein Kauf abgeschlossen werden. Sobald die Due Diligence einen lastenfreien Grundbuchtitel und gültige Baugenehmigungen bestätigt, folgt der Arras-Vertrag. Nach spanischem Zivilrecht legt ein contrato de arras penitenciales den vereinbarten Preis fest, sichert die Immobilie und setzt den Zeitplan bis zur Escritura. Diese Phase dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Beauftragen Sie einen vom Bauträger unabhängigen Anwalt.
Ratenzahlungen bei Kaufverträgen off-plan
Off-plan-Neubauten, die die Mehrheit der aktiven Projekte an der Costa Blanca ausmachen, werden nach einem Ratenzahlungsmodell verkauft, das durch das Gesetz 57/1968 und seine Nachfolgeregelungen im Bauordnungsgesetz geregelt ist. Bei Vertragsabschluss ist in der Regel eine Rate von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises fällig, weitere Raten sind an Baumeilensteine geknüpft. Bauträger sind gesetzlich verpflichtet, diese Zahlungen auf einem gesonderten Treuhandkonto zu halten und eine Bankgarantie oder Versicherungspolice bereitzustellen, die den Käufer schützt, falls das Projekt nicht fertiggestellt wird. Bestätigen Sie stets das Vorliegen der Bankgarantie, bevor Sie eine Ratenzahlung überweisen. Registradores de España trägt die Belastung des Bauträgers am Grundstück ein und gibt Käufern über das Grundbuch zusätzliche Sicherheit.
Steuern und Kaufnebenkosten
Neubauten in Spanien unterliegen der Mehrwertsteuer (IVA) von 10 Prozent des Kaufpreises anstelle der Grunderwerbsteuer (ITP), die bei Bestandsimmobilien anfällt. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer kommt die Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) von 1,5 Prozent in der Valencianischen Gemeinschaft. Zusammengenommen sollten Käufer mit Steuerkosten von rund 11,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Die Honorare für einen unabhängigen Anwalt betragen in der Regel 1 bis 1,5 Prozent. Notar- und Grundbuchgebühren kommen mit weiteren 0,5 bis 1 Prozent hinzu. Die gesamten Erwerbsnebenkosten für einen Neubau in dieser Region liegen damit in der Regel bei 13 bis 14 Prozent zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis. Agencia Tributaria veröffentlicht Hinweise zu Mehrwertsteuerpflichten bei Immobilientransaktionen, einschließlich der geltenden Sätze für Erstwohnungskäufe.
Eigentumsübergang und Folgeschritte
Die Eigentumsübergabe findet vor einem spanischen Notar statt. Der Notar liest die Escritura de Compraventa vollständig vor; beide Parteien unterzeichnen; der Käufer zahlt den Restbetrag und erhält die Schlüssel. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer 30 Werktage, um Mehrwertsteuer und Stempelsteuer bei der regionalen Steuerbehörde (Generalitat Valenciana) zu begleichen. Der Notar reicht die Urkunde beim Grundbuchamt zur Eintragung ein, ein Vorgang, der vier bis acht Wochen dauern kann. Zwei weitere Schritte folgen: die Übertragung der Versorgungsverträge (Wasser, Strom) auf den Namen des Käufers sowie die Anmeldung beim zuständigen Rathaus (Padron empadronamiento), wenn der Käufer dort wohnen möchte. Für Nichtansässige vereinfacht das frühzeitige Eröffnen eines spanischen Bankkontos alle diese Überweisungen erheblich. veritySpain data zu den beiden aktuellen Projekten in Punta Prima zeigt, dass die Erstbezugslizenzen für kurzfristig geplante Fertigstellungen in Ordnung sind.
Wesentliche Erkenntnisse
- veritySpain bewertet die beiden analysierten Projekte in Punta Prima im Durchschnitt mit 7,8/10, bei Preisen von €305.000 bis €409.000.
- Beantragen Sie Ihre NIE vor oder bei der Reservierung; ohne NIE kann der Kauf rechtlich nicht abgeschlossen werden.
- Neubauten unterliegen der Mehrwertsteuer von 10 Prozent zuzüglich Stempelsteuer von 1,5 Prozent in der Valencianischen Gemeinschaft, nicht der Grunderwerbsteuer.
- Bestätigen Sie vor der Überweisung von Beträgen über die Reservierungsgebühr hinaus, dass Ihr Bauträger eine Bankgarantie für Ratenzahlungen vorweist.
- Planen Sie gesamte Erwerbsnebenkosten von rund 13 bis 14 Prozent zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis ein, einschließlich Steuern und Honoraren.
The market in numbers
New-build projects in Punta Prima
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Wie läuft der Kaufprozess für einen Neubau in Punta Prima ab?
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Der Prozess verläuft von Reservierungsgebühr und NIE über den Arras-Vertrag und Ratenzahlungen während der Bauphase (abgesichert durch eine Bankgarantie) bis schließlich zur Escritura vor einem Notar. Internationale Käufer sollten einen unabhängigen Anwalt beauftragen, bevor sie eine Reservierungsgebühr zahlen. Für off-plan-Projekte sollte man mit einer Gesamtdauer von 12 bis 24 Monaten rechnen.
Welche Steuern fallen beim Kauf einer Neubauimmobilie in Punta Prima an?
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Neubauten in Spanien unterliegen der Mehrwertsteuer von 10 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Stempelsteuer (AJD) von 1,5 Prozent in der Valencianischen Gemeinschaft. Das ergibt eine kombinierte Steuerbelastung von 11,5 Prozent. Hinzu kommen Notar-, Grundbuch- und Anwaltshonorare, sodass die Gesamterwerbskosten bei rund 13 bis 14 Prozent über dem vereinbarten Kaufpreis liegen.
Benötige ich eine NIE, um eine Immobilie in Punta Prima zu kaufen?
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Ja. Eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist für jeden ausländischen Käufer in Spanien Pflicht. Ohne NIE kann keine Escritura (Eigentumsübertragungsurkunde) unterzeichnet werden. Sie können diese bei einem spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder bei einer Comisaría de Policía in Spanien beantragen, mit einer Bearbeitungszeit von in der Regel wenigen Wochen.
Was kostet eine Neubauimmobilie in Punta Prima?
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Die Angebotspreise der von veritySpain aktuell analysierten Projekte reichen von €305.000 bis €409.000. Der Markt ist klein: veritySpain verfolgt zwei aktive Projekte. Die Preise spiegeln die Lage des Ferienorts an der südlichen Costa Blanca wider, mit direktem Strandzugang und Nähe zum Flughafen Alicante–Elche.
Sind Ratenzahlungen beim off-plan-Kauf in Spanien geschützt?
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Ja, nach spanischem Recht müssen Bauträger die Ratenzahlungen der Käufer auf einem Treuhandkonto halten und eine Bankgarantie oder Versicherungspolice bereitstellen. Falls das Projekt nicht fertiggestellt wird, können Käufer ihre Zahlungen zurückfordern. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung der Bankgarantie an, bevor Sie eine Ratenzahlung über die anfängliche Reservierungsgebühr hinaus überweisen.
Wie lange dauert es, einen Neubaukauf in Punta Prima abzuschließen?
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Bei off-plan-Projekten beträgt die Gesamtdauer von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe in der Regel 12 bis 24 Monate, je nach Baufortschritt zum Zeitpunkt des Verkaufs. Die rechtlichen Schritte nach Fertigstellung des Baus, von der Unterzeichnung der Escritura bis zur vollständigen Eintragung im Grundbuch, dauern in der Regel weitere vier bis acht Wochen.
Benötige ich ein spanisches Bankkonto für den Kauf einer Immobilie in Punta Prima?
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Streng genommen ist es keine gesetzliche Voraussetzung, in der Praxis ist ein spanisches Bankkonto jedoch nahezu unerlässlich. Ratenzahlungen, der Restbetrag bei der Eigentumsübertragung, Mehrwertsteuer- und Stempelsteuerzahlungen sowie die Übertragung von Versorgungsverträgen erfordern alle ein lokales Euro-Konto. Wer es frühzeitig im Prozess eröffnet, vermeidet Verzögerungen zu kritischen Zahlungsterminen.

