a lighthouse on a rocky cliff overlooking the ocean
buying process

Neubau Pilar de la Horadada: vollständiger Kaufleitfaden

Photo: Daniele Levis Pelusi
By veritySpain Editorial·6 min read··Methodology
33
New-build projects
€255k
Prices from
€1.9M
Up to
7.4
Avg. score

Neubauwohnungen in Pilar de la Horadada beginnen bei €235.000 und reichen bis €1.895.000, verteilt auf die 44 Projekte, die veritySpain in dieser südlichen Costa-Blanca-Gemeinde analysiert hat, wo der durchschnittliche Qualitätsscore 7,4 von 10 beträgt. Diese Bandbreite spiegelt einen Markt wider, der sowohl erstmalige internationale Käufer als auch solche anspricht, die eine höherwertige Zweitimmobilie suchen. Der Kaufprozess für einen Neubau in Spanien verläuft sequenziell und ist weitgehend dokumentengetrieben, doch Zeitrahmen und Kosten sind gut planbar, sobald man die einzelnen Phasen kennt. Dieser Leitfaden beschreibt jeden Schritt von der Reservierung bis zur Eigentumsurkunde, einschließlich der typischen Gebühren und Steuern, die für einen Kauf in der Comunitat Valenciana gelten, zu der die Provinz Alicante gehört.

Schritt 1: Reservierung und privatrechtlicher Kaufvertrag

Die meisten Neubauprozesse in Pilar de la Horadada beginnen mit einer Reservierungsgebühr von üblicherweise €3.000 bis €6.000, die gezahlt wird, um das Objekt vom Markt zu nehmen, während die Due-Diligence-Prüfung läuft. Dieser Betrag wird vom endgültigen Kaufpreis abgezogen. Allein begründet er noch keinen bindenden Kaufvertrag. Das nächste Dokument ist der privatrechtliche Kaufvertrag (contrato privado de compraventa), der Preis, Fertigstellungstermin, Baumeilensteine und Vertragsstrafen festlegt, falls der Bauträger die vereinbarte Übergabe verfehlt. Das spanische Verbraucherschutzrecht verpflichtet den Bauträger, Anzahlungen durch eine Bankbürgschaft oder Versicherungspolice abzusichern (Ley 20/2015 de ordenación del seguro privado); Käufer sollten vor der Unterzeichnung einen Nachweis darüber verlangen. Ratenzahlungen während der Bauphase betragen typischerweise 30% des vereinbarten Preises; der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig. Bewahren Sie Kopien aller Zahlungsbelege auf.

Schritt 2: NIE, Bankkonto und rechtliche Vertretung

Nicht ansässige Käufer müssen eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) beantragen, bevor eine spanische Immobilientransaktion abgeschlossen werden kann. Die NIE wird von der Nationalpolizei ausgestellt und kann beim spanischen Konsulat im Heimatland oder persönlich bei einer Polizeiwache in Spanien beantragt werden. Bearbeitungszeiten variieren: Konsulattermine laufen in einigen Ländern mehrere Wochen im Voraus. Eröffnen Sie frühzeitig ein spanisches Bankkonto, da die abschließende Zahlung beim Notar per Bankerscheck von einem spanischen Konto erfolgt. Die Beauftragung eines vom Bauträger unabhängigen spanischen Anwalts (abogado) ist gängige Praxis; Anwaltshonorare liegen bei Neubauttransaktionen typischerweise bei 1,0% bis 1,5% des Kaufpreises. Der Anwalt führt Eigentumsrecherchen durch, prüft Baugenehmigungen und bestätigt, dass die Immobilie korrekt im Grundbuch (Registro de la Propiedad) auf Ihren Namen eingetragen wird.

Schritt 3: Steuern und Kaufnebenkosten

Neubauwohnungen in Spanien unterliegen der IVA (Mehrwertsteuer) von 10% auf den Kaufpreis, zuzüglich der Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados (AJD, Grunderwerbsteuer auf beurkundete Rechtsakte), die in der Comunitat Valenciana auf 1,5% des erklärten Kaufpreises festgesetzt ist. Diese beiden Steuern ersetzen die ITP-Grunderwerbsteuer, die bei Wiederverkaufsimmobilien anfällt. Zusätzlich zur Steuer kalkulieren Käufer Notargebühren, Grundbuchgebühren und Anwaltshonorare ein; zusammen addieren diese typischerweise rund 2% bis 3% zum Kaufpreis. Eine Hypothek, falls gewünscht, bringt Arrangementgebühren und eine Bewertung (tasación) mit sich. Da IVA- und AJD-Sätze jeweils gesetzlich bzw. durch die Regionalregierung festgelegt sind, können Käufer die Gesamterwerbskosten mit guter Genauigkeit kalkulieren, bevor sie den Vertrag unterzeichnen. Rechnen Sie konservativ und orientieren Sie sich am oberen Ende der typischen Kostenspanne.

Schritt 4: Beurkundung beim Notar und Übergabe

Die Beurkundung findet vor einem spanischen Notar (notario) statt, der die escritura de compraventa (Eigentumsurkunde) laut vorliest, bevor beide Parteien unterschreiben. Käufer, die nicht persönlich anwesend sein können, erteilen ihrem Anwalt vorab eine notarielle Vollmacht (poder notarial). Bei der Übergabe händigt der Bauträger die Licencia de Primera Ocupación (Erstbezugslizenz), die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) und den Energieausweis (certificado energético) aus. Diese Dokumente sind Voraussetzung für den Anschluss von Versorgungseinrichtungen. Der Notar sendet die Urkunde zur Eintragung in das Registro de la Propiedad; die vollständige Eintragung kann mehrere Wochen dauern, doch der Kauf ist rechtlich gültig ab dem Moment der notariellen Unterzeichnung. Transaktionsvolumina in der Provinz Alicante spiegeln eine anhaltende internationale Nachfrage wider, wie in den Statistiken des Colegio de Registradores de España periodisch berichtet wird. Bewahren Sie nach der Eintragung die eingetragene Urkunde und alle Steuerzahlungsbelege dauerhaft auf.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Neubaupreise in Pilar de la Horadada reichen von €235.000 bis €1.895.000 und bieten Käufern eine breite Auswahl an Budget und Ausstattung.
  • Reservieren Sie frühzeitig, zahlen Sie die Hauptvertragsrate jedoch erst, nachdem ein Anwalt die Bankbürgschaft des Bauträgers geprüft hat, die Ihre Anzahlungen absichert.
  • Beantragen Sie Ihre NIE und eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto, bevor Sie beides benötigen; beide Vorgänge brauchen Zeit und blockieren die Fertigstellung, wenn sie zu spät angegangen werden.
  • Kalkulieren Sie IVA von 10% plus AJD von 1,5% in der Comunitat Valenciana, zuzüglich Notar-, Grundbuch- und Anwaltsgebühren von insgesamt rund 2% bis 3%.
  • Bestehen Sie darauf, bei der Schlüsselübergabe die Licencia de Primera Ocupación, die Bewohnbarkeitsbescheinigung und den Energieausweis zu erhalten.

The market in numbers

Property mix · 33 projects
Apartments 16Villas 7Townhouses 6Penthouses 4
veritySpain score vs Costa Blanca average
Pilar de la Horadada
7.4
Costa Blanca average
7.4

New-build projects in Pilar de la Horadada

View all
new build propertypilar de la horadadacosta blancaproperty buying guidespain real estate

Frequently asked questions

Welche Steuern zahle ich beim Kauf einer Neubauimmobilie in Pilar de la Horadada?

Neubaupurchases in der Comunitat Valenciana unterliegen der IVA (Mehrwertsteuer) von 10% des Kaufpreises sowie der AJD-Grunderwerbsteuer von 1,5%. Diese ersetzen die ITP-Grunderwerbsteuer bei Wiederverkaufsimmobilien. Zusätzlich zu diesen Steuern zahlen Käufer Notargebühren, Grundbuchgebühren und Anwaltshonorare, die zusammen typischerweise rund 2% bis 3% zu den Gesamterwerbskosten addieren.

Brauche ich eine NIE, um eine Immobilie in Pilar de la Horadada zu kaufen?

Ja. Eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist für alle nicht ansässigen Käufer obligatorisch, bevor eine spanische Immobilientransaktion abgeschlossen werden kann. Beantragen Sie sie beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder bei einer Polizeiwache in Spanien. Die Bearbeitungszeiten variieren, daher beantragen Sie so früh wie möglich im Prozess, um eine Verzögerung Ihres Fertigstellungstermins zu vermeiden.

Wie lange dauert der Neubaukaufprozess in Spanien?

Die Zeitrahmen hängen vom Baustand zum Zeitpunkt der Reservierung ab. Bei einem Projekt in der Planungsphase kann die Fertigstellung 12 bis 24 Monate entfernt sein. Bei Immobilien kurz vor der Übergabe dauert der rechtliche Prozess von der Reservierung bis zur Fertigstellung typischerweise 4 bis 8 Wochen. Die Grundbucheintragung nach notarieller Unterzeichnung kann mehrere weitere Wochen dauern, obwohl das rechtliche Eigentum am Tag der Unterzeichnung übergeht.

Sind meine Ratenzahlungen beim Kauf einer Neubauimmobilie geschützt?

Das spanische Recht verpflichtet Bauträger, alle vor der Fertigstellung geleisteten Ratenzahlungen durch eine Bankbürgschaft oder Versicherungspolice abzusichern. Fordern Sie vor Unterzeichnung des privatrechtlichen Kaufvertrags einen schriftlichen Nachweis dieser Bürgschaft an. Schließt der Bauträger das Projekt nicht ab, ermöglicht die Bürgschaft die Rückforderung Ihrer Zahlungen. Ein vom Bauträger unabhängiger Anwalt sollte prüfen, ob die Bürgschaft ordnungsgemäß eingerichtet ist.

Was ist eine Licencia de Primera Ocupación und warum ist sie wichtig?

Die Licencia de Primera Ocupación (Erstbezugslizenz) wird von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und bescheinigt, dass die Immobilie entsprechend der genehmigten Baugenehmigung errichtet wurde und bewohnbar ist. Ohne sie ist es nicht möglich, Strom, Wasser und Gas auf Ihren Namen anzumelden. Bestätigen Sie stets das Vorhandensein vor der Fertigstellung und stellen Sie sicher, dass der Bauträger sie bei der Schlüsselübergabe aushändigt.

Brauche ich ein spanisches Bankkonto, um eine Immobilie in Pilar de la Horadada zu kaufen?

Ja. Die abschließende Zahlung beim Notar erfolgt per Bankerscheck von einem spanischen Bankkonto. Die Eröffnung eines Kontos als Nicht-Ansässiger ist unkompliziert, erfordert jedoch Zeit für Compliance-Prüfungen; eröffnen Sie daher frühzeitig im Prozess eines. Das Konto wird auch für laufende Kosten wie Hausgeldgebühren, IBI-Grundsteuer und Lastschriften für Versorgungseinrichtungen nach der Fertigstellung benötigt.

Welche Dokumente muss ein Bauträger bei der Fertigstellung vorlegen?

Bei der Übergabe muss der Bauträger die unterzeichnete escritura de compraventa (Eigentumsurkunde), die Licencia de Primera Ocupación, die cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung), den certificado energético (Energieausweis) und die technische Dokumentation des Gebäudes (libro del edificio) aushändigen. Bewahren Sie all diese Dokumente dauerhaft auf, zusammen mit Nachweisen der bei oder nach der Fertigstellung geleisteten Steuerzahlungen.

Continue reading